Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. § 45b SGB XI
- Der Alltags- und Seniorenservice Anke Schwabe ist nach § 45b SGB XI anerkannt, d.h. die Kosten für meinen Service werden von der Pflegekasse erstattet (bis zu 2496 Euro jährlich).
- Gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5
- Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende. Er ist gedacht zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Aber: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt!
- Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Meine Angebote der zusätzlichen Entlastungsleistungen:
- Verhinderungspflege
- Haushaltsnahe Dienstleistungen bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen (Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge)
- Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z. B. Begleitung bei Arztbesuchen, gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof)
- Inanspruchnahme von Pflegebegleitern (sie unterstützen pflegende Angehörige bei der Betreuung).
Meine Angebote der zusätzlichen Betreuungsleistungen:
- Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer
- Mobilisation unter Begleitung
- Besuchsdienste
- Sinnvolle Beschäftigung (Lesen, Gesellschaftsspiele, Kochen oder Backen)
- Familienentlastende Angebote
- Angebote der Beschäftigung & Aktivierung
- Spezielle Angebote zur Beschäftigung von Demenzkranken