Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Zur Entlastung und bei Verhinderung der Pflegeperson ist es möglich, zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget der Pflegegrade (egal ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen wurden), die stundenweise Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst oder den Alltags- und Seniorenservice punktuell oder regelmäßig zu nutzen.
Wenn die Pflegeperson, die ansonsten die Pflege übernimmt verhindert ist, steht diese Leistung sehr flexibel zur Verfügung und sorgt daher für deutliche Entlastung!
Die Summe, die für stundenweise Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade zwei bis fünf zur Verfügung steht, beträgt 1612 € im Kalenderjahr.
Sofern im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung genutzt wurde, erhöht sich der Betrag sogar auf 2418 € je Kalenderjahr!
Voraussetzung:
- die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens 6 Monaten
- die Pflegeperson, die die Pflege normalerweise übernimmt, ist verhindert (z. B. wegen Urlaub, Entspannung, Terminen, Erholung, Erkrankung, Arztbesuch, Krankenhaus etc.)
- die Verhinderungspflege erfolgt maximal bis zu 8 Stunden je Tag
In diesem Fall werden die Aufwendungen bis zu einer Summe von 1612 € im Kalenderjahr für stundenweise Verhinderungspflege zusätzlich zum Pflegegeld von der Pflegekasse übernommen.
Können Ansprüche auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden?
Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.
Die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse bis zu dieser Maximalsumme ist auf Antrag [↗] möglich.