Zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45b SGB XI
Der Alltags- und Seniorenservice Anke Schwabe ist nach § 45 b SGB XI anerkannt, d.h. die Kosten für meinen Service werden von der Pflegekasse erstattet (bis zu 2400 Euro jährlich).
Voraussetzungen
- Einstufung in Pflegestufe I, II oder III
- oder die sogenannte "Pflegestufe 0" ist anerkannt; d.h. es liegt ein Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung aufgrund von Einschränkungen im Bereich des täglichen Lebens vor
- Menschen mit Behinderung wohnen zuhause

