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Zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45b SGB XI

Der Alltags- und Seniorenservice Anke Schwabe ist nach § 45 b SGB XI anerkannt, d.h. die Kosten für meinen Service werden von der Pflegekasse erstattet (bis zu 2400 Euro jährlich).

Voraussetzungen

  • Einstufung in Pflegestufe I, II oder III
  • oder die sogenannte "Pflegestufe 0" ist anerkannt; d.h. es liegt ein Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung aufgrund von Einschränkungen im Bereich des täglichen Lebens vor
  • Menschen mit Behinderung wohnen zuhause
Der Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45 b SGB XI muss im Voraus gestellt werden. Die Kosten werden nachträglich von der Pflegekasse erstattet.